Stufenplan der Regierung – Aktuelles zu den Sicherheitsvorkehrungen vom Corona

Die Bundesregierung hat am 06.04.2020 zur Bewältigung von COVID-19 nachstehenden Fahrplan (auszugsweise) erstellt.

Ausgangsbeschränkungen

Die seit 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen will die Regierung bis Ende April verlängern. Abgesehen von Notfällen, zum Einkaufen und auf dem Weg zur Arbeit darf man sich im Freien somit nur bewegen, wenn man alleine oder gemeinsam mit seinen Mitbewohnern unterwegs ist und zumindest einen Meter Abstand von anderen Personen hält.

Familienfeiern

Diese sollen laut den Unterlagen der Regierung über Ostern unterbleiben. Eine eigene Rechtsgrundlage für das Verbot von Treffen in privaten Wohnungen gibt es aber nicht. Der „Oster-Erlass“ des Gesundheitsministeriums, der private Feiern mit über fünf Gästen verboten hätte und laut Juristen rechtswidrig war, wird zurückgezogen. Zwar geht die Regierung davon aus, dass mit den geltenden Ausgangsbeschränkungen auch der Weg zu privaten Familienfeiern untersagt werden kann.

Handel und Dienstleistungen

Derzeit sind Lebensmittelhändler, Drogerien, Apotheken und Trafiken geöffnet. Ab 14. April dürfen auch andere kleine Händler und Handwerker (bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder Kunden empfangen, auch Bau- und Gartenmärkte dürfen aufsperren, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Ab Mai sollen dann alle Geschäfte und auch Friseure wieder öffnen dürfen.

Alle anderen persönlichen Dienstleistungen bleiben geschlossen. Grundsätzlich müssen Kunden und Mitarbeiter aber eine Maske tragen, regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden. Zudem ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Um das sicherzustellen, soll es Einlasskontrollen geben. Alle anderen Dienstleistungsbereiche inklusive Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Veranstaltungen

Diese sollen zumindest bis Ende Juni nicht stattfinden dürfen. Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert.

Schwimmbäder

Sie bleiben bis auf Weiteres geschlossen, ebenso Sportplätze und Fitnesscenter. Auch hier wird bis Ende April evaluiert.

Schulen

Regulären Schulunterricht soll es frühestens ab Mitte Mai geben. Auch hier wird die weitere Vorgehensweise bis Ende April geklärt. Bis dahin müssen die Kinder die Arbeitsaufträge der Schulen zu Hause abarbeiten – unterstützt von den Eltern. Allerdings können die Eltern ihre Kinder auch in Schulen und Kindergärten betreuen lassen, wenn sie das für nötig halten.

Matura und Lehrabschlussprüfungen

Diese sollen stattfinden. Universitäten sollen Fernlehre anbieten, für Prüfungen sollen Sicherheitsabstände gelten.

Maskenpflicht

Schon jetzt müssen Kunden beim Einkaufen Masken tragen, wenn die Geschäfte, welche ausgeben. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder gratis oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. Zusätzlich soll es ab 14. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Wer keine Maske hat, soll Mund und Nase durch ein Tuch oder einen Schal verdecken. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

Risikogruppen

Sie sollen nach Möglichkeit zu Hause bleiben – also auch von zu Hause arbeiten bzw. (wenn kein Homeoffice möglich ist) freigestellt werden. Letzteres gilt aber nicht für Mitarbeiter kritischer Infrastruktur.

Containment

Einen verpflichtenden Einsatz der „Stopp Corona“-App soll es nicht geben. Allgemein heißt es, dass Verdachtsfälle möglichst rasch abgeklärt werden sollen, und zwar auch mit Hilfe „digitaler Applikationen“.

 

Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern für die bevorstehenden Osterfeiertage viel Glück, alles Gute und vor allem viel Gesundheit. Gemeinsam werden wir es schaffen.

 

Abb.: „Plan der Bundesregierung“, online www.facebook.com/Bundeskanzleramt.gv.at, am 07.04.2020