Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Senior:innenerholungsaktion 2025

Aktiv und fit im Alter

Die Senior:innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter" fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Landes Kärnten gegenüber der älteren Generation. Im Rahmen eines einwöchigen Erholungsaufenthaltes werden begleitende Referate und Vorträge sowie gesundheitserhaltende Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden die Seniorinnenerholung ab.

Mit dem Angebot wird das sozial- und seniorenpolitische Ziel verfolgt, den Kärntner Seniorinnen langfristig ein selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass diese Maßnahme 2025 wieder durchgeführt werden soll

1. Wer kann teilnehmen?

Alle Kärntner Seniorinnen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und Keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen.

2. Wann findet die Aktion statt?

28. April Drobollach

12. Mai Weißensee

26. Mai Feld am See

22. September Feld am See

06. Oktober Drobollach

13. Oktober Feld am See (noch offen)

Wo können sich Interessierte melden?

Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2025 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 20. März 2025 zu erfolgen.

Ein ärztliches Attest ist von unserer Seite nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.

Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle (2025) Ausgleichszulagenrichtsatz (plus max. 10 Prozent) ( monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r weniger als 1.273,99 € und als Ehepaar weniger als 2.009,85 €)

Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus.

Nach Nominierung durch die Gemeinde/Sozialamt bis spätestens 20. März 2025 erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Urlaubszielen und die Einladung mit Programm zum konkreten Termin.

Kärntner Heizzuschuss 2024/2025 noch bis 31.03.2025 beantragbar

Kärntner Heizzuschuss 2024/2025

Mit Regierungssitzungsakt, Zahl 04-ALL-966/109-2024, wurde am 17.09.2024 die Kärntner Heizzuschussverordnung 2024 von der Kärntner Landesregierung beschlossen.

Zweck der Förderung

Die Gewährung eines Heizzuschusses für die Heizperiode 2024/2025.

Einkommenshöchstgrenzen:

  • Großer Heizzuschuss - Einkommensgrenze - Alleinstehende/ Alleinerziehende:
    Euro 1.270,00.

  • Großer Heizzuschuss - Einkommensgrenze - Haushaltsgemeinschaften von zwei
    Personen: Euro 1.840,00

  • Kleiner Heizzuschuss - Einkommensgrenze - Alleinstehende/ Alleinerziehende:
    Euro 1.510,00

  • Kleiner Heizzuschuss - Einkommensgrenze - Haushaltsgemeinschaften von zwei
    Personen: Euro 2.080,00.

    —> ein aktueller Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen ist für die Antragstellung erforderlich.