Im Jahr 2025 können nur Anträge berücksichtigt werden, die in den Jahren 2023 oder 2024 wegen Ausschöpfung des Kontingents abgelehnt werden mussten
Angebot
7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg
Kurärztliche Untersuchungen
Individuelle Therapieanwendungen
Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm.
Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung
Rahmenprogramm
Antragsvoraussetzung
Ablehnung des Antrages „Urlaub für pflegende Angehörige" wegen Ausschöpfung des
Kontingents in den Jahren 2023 und 2024
Aufrechte Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten (mehr als 50%) durch die
Antragsteller:in
Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin)
Aufrechter Hauptwohnsitz im Bundesland Kärnten
Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von € 50
Entrichtung der Kurtaxe € 2,70 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel
Antragsunterlagen
Unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige"
Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener sozialer Dienste
Anmerkung: Der Pflegegeldbescheid und der Meldezettel sind vorliegend.
Sicherstellung der Ersatzpflege
Mobile soziale Dienste
Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service)
Durchführungszeitraum
Turnus 25. Mai bis 01. Juni 2025
Turnus 08. Juni bis 15. Juni 2025
Turnus 07. September bis 14. September 2025
Turnus 21. September bis 28. September 2025
Einsendeschluss
Turnus 1 und 2 - Freitag, 25. April 2025
Turnus 3 und 4 - Freitag, 08. August 2025
Anträge erhältlich ab Montag, 17. März 2025 für Turnus 1 und 2
Anträge erhältlich ab Montag, 30. Juni 2025 für Turnus 3 und 4
bei den Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege - Unterstützung für pflegende Angehörige)