ADVENTmarkt Kötschach-Mauthen

Unter dem Motto „Advent im Licht“ erstrahlt Kötschachs wunderschöner Dom-Platz in der Adventzeit ganz im Zeichen der Regionalität. Vor allem die Aspekte Nachhaltigkeit und ökologische Verantwortung finden besondere Beachtung.

Der Adventmarkt soll zu einem Licht-Erlebnis werden. Acht Markthütten schmücken weihnachtlich dekoriert den Platz und sind gefüllt mir Ausstellern und ihren Produkten. Regionale Produzenten bieten ihre Produkte, hiesige Vereine stellen sich vor und verkaufen Köstlichkeiten.

Am Kirchenplatz in Kötschach:

  1. Adventwochenende
  • Sa. 04.12.           15:00 – 20:30
  • So. 05.12.           13:00 – 18:00
  1. Adventwochenende
  • Sa. 18.12.           15:00 – 20:30
  • So. 19.12.           13:00 – 19:00

 

Bist du Aussteller und willst du eine Hütte am Adventmarkt in Kötschach-Mauthen belegen, dann frage jetzt an:

DI Margarethe Stampfl
Tel: +43-664-88-6969-77
E-Mail: margarethe.stampfl@ktn.gde.at

KOSTEN
Ein Tag                             € 40,-/Hütte
Wochenende                    € 70,-/Hütte

INFOS

Vorhanden sind 8 geschlossene Hütten inkl. Stromanschluss. Die vom Verein „So viel mehr Kötschach-Mauthen“ zur Verfügung gestellten Hütten sind abschließbar. Jeder Aussteller ist für sein Eigentum selbst verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass alle zur Hütte gehörigen Gegenstände nach den Öffnungszeiten sicher in der Hütte verwahrt werden und ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Wir möchten den Adventmarkt im Sinne der Nachhaltigkeit so gut wie möglich Plastikfrei halten. Bei Fragen diesbezüglich melde dich bitte bei DI Margarethe Stampfl.


Das Advent-Programm in der Region

  • Fr. 26.11. 16:00 – 22:00 Krippenausstellung ÖAV-Zentrum
  • – 
  • Sa. 27.11. 16:00 – 22:00 Krippenausstellung ÖAV-Zentrum
  •                  – 
  • So. 28.11. 10:00 – 16:00 Krippenausstellung ÖAV-Zentrum
  • Fr. 03.12. 13:00 – 21:00 Adventshopping Hermagor
  • Sa. 04.12. 15:00 – 20:30 Adventmarkt Kötschach
  • So. 05.12. 13:00 – 18:00 Adventmarkt Kötschach
  •                   18:00            Kirchenchor Kötschach im Gailtaler Dom
  • Fr. 17.12. 13:00 – 21:00 Adventshopping Hermagor
  • Sa. 18.12. 15:00 – 20:30 Adventmarkt Kötschach
  • So. 19.12. 13:00 – 19:00 Adventmarkt Kötschach

Bitte um Bekanntgabe von Veranstaltungen, dass diese in der Liste ergänzt werden können und im Veranstaltungskalender aufscheinen.

 


Es gelten aktuell folgenden Corona-Verordnungen Für Adventmärkte:

Im Hinblick auf die Advent-/Weihnachtsmärkte wurde u.a. Auskunft vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 übermittelt und wird um Beachtung ersucht.

Gelegenheitsmärkte sind Verkaufsveranstaltungen, zu denen saisonal oder nicht regelmäßig (weniger als 1 Mal im Monat und nicht länger als 10 Wochen) an einem bestimmten Platz Erzeuger, Händler, Betreiber von Gastgewerben oder Schaustellerbetrieben zusammenkommen, um Waren, Speisen oder Getränke zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten (z.B. Advent- und Weihnachtsmärkte, Flohmärkte, Kunsthandwerksmärkte).  

 

  • Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte:

 

  1. Bei mehr als 25 Teilnehmern ist ein 3-G-Nachweis vorzuweisen.
  2. Gelegenheitsmärkte mit mehr als 100 Teilnehmern sind spätestens 1 Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen bzw. bei mehr als 500 Teilnehmern zu bewilligen.
  3. Bei mehr als 100 Teilnehmern ist zudem ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten.
  4. Der Verantwortliche ist weiters zur Erhebung der Kontaktdaten von Personen verpflichtet, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten.

 

  • Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, gilt Folgendes:

 

  1. Der 3-G-Nachweis ist nicht erforderlich.
  2. Besucher haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  3. Bei mehr als 100 Teilnehmern ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten.
  4. Die Erhebung von Kontaktdaten ist nicht erforderlich.

 

Achtung: Sobald beim Verkauf von Speisen und Getränken auch Sitzgelegenheiten bzw. Stehtische zur Verfügung gestellt und somit Möglichkeiten zur sofortigen Konsumation vor Ort geschaffen werden, gelten die unter Punkt 1 zusammengefassten Regelungen, da in diesen Fällen nicht nur der ausschließliche Verkauf stattfindet, sondern auch Dienstleistungen der Gastronomie erbracht werden.

 

Hinweis: Auf die jeweils geltende Marktordnung ist nicht abzustellen. Es ist auch nicht ausschlaggebend, ob der betreffende Markt verordnet wurde bzw. es sich um einen mittels Bescheid bewilligten Markt nach der Marktordnung handelt.