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Verlängerung Kärntner Reparaturbonus

Seit Juli 2020 gibt es ihn bereits – den Kärntner Reparaturbonus, bei dem pro Haushalt und Jahr ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Reparatur von Haushaltselektrogeräten (mit Ausnahme von Kühl- bzw. Tiefkühlgeräten) in der Höhe von 50% der Reparaturkosten (maximal € 100,-) gewährt wird.
Aufgrund der enormen Nachfrage – im Jahr 2021 wurden über 4.500 Anträge gestellt – wurde das Budget bereits mehrmals aufgestockt und die Aktion verlängert. Aus diesem Grund wird der Kärntner Reparaturbonus erneut, bis vorerst Ende März 2022 und solange Fördermittel vorhanden sind, verlängert.
Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein. Dort sind bereits über 130 Reparaturbetriebe in Kärnten zu finden.
Informationen zum Kärntner Reparaturbonus: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31

Der Kärntner Reparaturbonus. LR.in Sara Schaar und Klaus Rainer – Innungsmeister der Elektrotechniker