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Johnson & Johnson-Impfnachweise verlieren Gültigkeit

Personen, die eine Impfung mit dem Johnson-Impfstoff haben, aber noch keine Auffrischung, verfügen ab 3. Jänner über keinen gültigen Impf-Nachweis mehr – Grüner Pass damit ungültig – rund 19.000 Kärntner betroffen

Klagenfurt (LPD). Für den Impfstoff von Johnson & Johnson galt lange eine Impfung als ausreichend für die Immunisierung. Im Laufe des Impfgeschehens bzw. der Entwicklung der Mutationen wurde klar, dass das Immunsystem auch beim Johnson-Impfstoff mit einer Auffrischungsimpfung zu erinnern ist, im Falle einer Covid-Infektion entsprechend zu reagieren.
„Achtsam müssen nun alle sein, die bisher nur eine Johnson-Impfung hatten. Denn die Impfzertifikate, also der Grüne Pass, verlieren mit 3. Jänner ihre Gültigkeit. Wir raten daher, auch in Anbetracht der sich dramatisch ausbreitenden Omikron-Variante, dringend zur Auffrischungsimpfung. Das Land Kärnten wird ab 2. Jänner jeden Tag in den Impfstraßen impfen“, erklärt heute Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes.

In Kärnten sind knapp 20.000 Personen mit dem Johnson-Impfstoff versorgt worden, rund 1.000 haben erst eine Auffrischungsimpfung wahrgenommen. Also fast 19.000 Impfzertifikate werden ihre Gültigkeit verlieren! Das Gesundheitsministerium hat sich bereits im November mit einem Schreiben an diese Impfgruppe gewandt, damit die Auffrischungsimpfungen rasch erfolgen können.

Ab 28 Tagen nach der ersten Impfung ist eine Auffrischung mit Johnson empfohlen. Ebenso empfohlen ist für die Zweitimpfung nach Johnson ein mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna), so das Nationale Impfgremium.

Am 23. Dezember hat das Nationale Impfgremium auch eine weitere Empfehlung für Genesene bekannt gegeben. Wer innerhalb der letzten 6 Monate coronainfiziert war und nun eine Impfung hat, bei dem ist der Status Genesen+ 1 Impfung dem Status von 2 Impfungen gleich zu setzen. Die Impfung wird grundsätzlich ab ca. 4 Wochen nach nach Genesung empfohlen.

Liegt eine Coronainfektion aber mehr als 6 Monate zurück, sind diese Personen dem Nationalen Impfgremium zufolge als ungeimpfte, also als ungeschützte, Personen anzusehen. Das Nationale Impfgremium hat diese Empfehlung auf Grund der sich so rasch ausbreitenden Omikron-Variante ausgesprochen. Denn die ursprüngliche Infektion vor mehr als 6 Monaten hat nichts mehr mit den derzeit zirkulierenden Virus-Varianten zu tun. Der Schutz wird sogar als so gering angenommen, dass eine einzelne Impfung nicht mehr ausreicht. Wer vor mehr als 6 Monaten an Corona erkrankt ist, braucht jetzt 2 Impfungen.

Personen, die nach Vorliegen neutralisierender Antikörper dann nur einmalig geimpft wurden bzw. bei denen die PCR-bestätigte Infektion länger als 6 Monate vor der Impfung erfolgte, sollen umgehend eine weitere Impfung erhalten, um bestmöglich gegen die zirkulierenden Virusvarianten geschützt zu sein.