Aktuelles

Covid-Impfung 80+

Information zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer

 

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zu den Impfungen 80+.

Wie erfolgt die Abarbeitung der eingemeldeten Personen (Alter, Reihenfolge der Anmeldung)?
Diese Entscheidung wird ein Expertengremium auf Landesebene treffen und folgt auf Grund von fachlichen Kriterien,

Andere Nationalität, jedoch Hauptwohnsitz in Kärnten, wenn sozialversichert
Alle in Kärnten lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz) mit einer inländischen Sozialversicherung werden, wenn diese der Zielgruppe entsprechen (80+), geimpft.

Vorgangsweise bei bettlägerigen Personen
Auf Grund der schwierigen Lagerung und Verwendung des Impfstoffes ist aktuell nur eine Impfung in den Stellen der ÖGK möglich. Eine Impfvisite kann bis zum Vorliegen eines besser transportablen Impfstoffes nicht durchgeführt werden.  Dies ist erst nach Zulassung des Impfstoffs von Astra Zeneca und entsprechenden Kontingenten bei den Hausärzten möglich (Phase 2 oder 3 des Impfplans).

Pflegebedürftige Menschen: Impfung auch für Pflegende dieser Person möglich?
In der jetzigen Phase „Aktion 80+“ werden  auf Grund der Verfügbarkeit des Impfstoffes vordinglich die Personen im entsprechenden Alter geimpft.

Warum ist eine Impfung nicht bei den Hausärzten möglich?

Viele Impfwillige das Haus nicht verlassen bzw. erwarten, dass der Hausarzt zu ihnen kommt
Die aktuelle Phase der Impfstrategie sieht eine Impfung für Pflegeheime, Krankenanstalten und Menschen 80+ vor. Ein leicht transportabler und für Hausärzte geeigneter Impfstoff ist noch nicht zugelassen. Erst wenn dies erfolgt ist und dieser in ausreichender Zahl vorliegt, damit alle Ärzte gleichzeitig starten können, kann dieser Schritt folgen.  Dies ist in Phase 3 der Impfstrategie vorgesehen.

Impfung bei den ÖGK-Bezirksstellen: viele haben keine Möglichkeit dorthin zu kommen. Können diese trotzdem geimpft werden?
 Auf Grund der schwierigen Lagerung und Verwendung des Impfstoffes ist aktuell nur eine Impfung in den Stellen der ÖGK möglich

Impfung, wenn
1)  jemand Corona hatte,
Wenn bereits vollständig genesen, ja, sollte jedoch nach hinten gereiht werden (Frühling).

2) die Grippeimpfung bekommen oder
Es gilt 14 Tage Zeitabstand zur Grippeimpfung einzuhalten.

3) eine andere Krankheit hat (z.B. COPD…)
Chronische Leiden wie Diabetes oder hoher Blutdruck kann (übliche Volkskrankheiten) verhindert eine Impfung in der Regel nicht, sondern ist eine Impfung in solchen Fällen anzuraten.
Bei anderen (schwereren) Krankheiten (Immunsuppression, Krebstherapie etc.) sollte eine Abklärung mit dem Hausarzt im Vorfeld erfolgen.

Gibt es vom Land eine mediale Begleitung bzw. einen Aufruf , sich für die Impfungen anzumelden.
Es gibt die Info-Kampagne des Bundes, das Land trägt diese mit. Das Land wird weitere Informationen auch auf der  auf Website des Landes bereitstellen.

Können regionale Impfstellen in den Tälern eingerichtet werden?
In einem ersten Schritt nein, dies auf Grund der Transportfähigkeit des Impfstoffs. Durch die ÖGK gibt es jedoch in allen Regionen Impfstellen für die aktuelle Impfung der Personen 80+. Eine geografisch breite Versorgung der Bevölkerung kann erst mit Zulassung und ausreichender Verfügbarkeit des neuen Impfstoffs, der leichter transportabel und häufiger vorhanden ist (Astra-Zeneca) erfolgen. Dies betrifft die Phase 3 der Impfstrategie.

Corona-Schutzimpfung – Durchführung und Organisation (sozialministerium.at)

Information über weitere Testungen
Es ist eine Novelle des EpidemieG und des Covid-Maßnahmengesetzes erforderlich. Die auf dieser Basis ergehende Verordnung wird die weitere Vorgehensweise bei Testungen regeln. Das Land plant die Umsetzung von dauernden Teststraßen.  Zu gegebenem Zeitpunkt werden entsprechende Informationen folgen.

Die Mailadresse funktioniert nicht!
Aufgrund der Vielzahl an Fremdmeldungen wurden kurzfristig alle Domains außer ktn.gde.at blockiert.
Diese Sperre ist nun lt. Landes-EDV aufgenommen.

Können auch Personen, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, jedoch im Ausland versichert sind und daher keine Sozialversicherungsnummer (ehemalige Tunnelbauer, Saisonarbeiter udgl.) haben, in diesem Schritt geimpft werden?
Alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Kärnten innerhalb der Alterskohorte (Jahrgang 1941 und älter) werden nach Maßgabe der Verfügbarkeit des Impfstoffs geimpft. Eine Priorisierung erfolgt am Donnerstag im Experten-Koordinationsgremium des Landes.

Was ist mit Personen in der relevanten Altersgruppe, die zwar keinen Hauptwohnsitz, jedoch einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde (bei einem Angehörigen) haben und sozialversichert sind?  
Alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Kärnten innerhalb der Alterskohorte (Jahrgang 1941 und älter) werden nach Maßgabe der Verfügbarkeit des Impfstoffs geimpft.

Was ist mit den Personen, deren Daten erst nach 14.01.2021, 16:00 Uhr, eingemeldet werden?
Die Dateneinmeldung für diese bevorzugte Impfphase endet mit dem genannten Datum. Diese Personen werden in weiterer Folge auf anderem Wege geimpft werden können (Phase 2 und 3).

Was ist mit einem Ehepartner, der 83 ist und der Ehegattin im selben Haushalt, die 75 Lebensjahre aufweist und vulnerabel ist?
In der derzeitigen Phase können aufgrund der von der Bundesregierung getroffenen Impfprioritäten nur Personen mit Jahrgang 1941 und älter über diese spezielle Impfschiene geimpft werden. Weitere Impfungen werden nach Verfügbarkeit des Impfstoffs in Phase 2 und 3 möglich sein.

Was passiert mit Inländern mit Hauptwohnsitz in Kärnten, für die keine gesetzl. Krankenkasse zuständig ist, wie z. B. Notare, die sich selbst versichern müssen?
Alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Kärnten innerhalb der Alterskohorte (80+) werden nach Maßgabe der Verfügbarkeit des Impfstoffs geimpft.