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Corona-Familienhärtefonds

Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können seit 15. April 2020 eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich („Corona-Familienhärtefonds“) beantragen.

Voraussetzungen:

  • Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  • Für unselbstständig Erwerbstätige: 
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.

Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.

  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Maximal erhalten Familien € 1.200,00 pro Monat. Erste Auszahlungen soll es Anfang Mai geben. 

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.bmafj.gv.at.