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Antigen-Teststraße in der Aquarena Kötschach-Mauthen eingestellt

Aufgrund der neuen Teststrategie des Bundes sowie der geringen Nachfrage wird die Antigen-Teststraße in der Aquarena Kötschach-Mauthen ab 1. April 2022 eingestellt.
Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die in den letzten 4 Monaten an diesem Angebot mitgewirkt haben.

Information des Landes Kärnten über die Umsetzung der neuen Teststrategie:

  • „Die Verdachtsfalltestungen bleiben wie gehabt: Sie werden angeordnet und in unseren acht Teststraßen des Landes in den Bezirksstädten durchgeführt“, informiert die Gesundheitsreferentin.
  • Die ab 1. April limitierten fünf Antigentests und fünf PCR-Tests pro Person können über Apotheken bezogen werden.
  • Die Antigentests sind ab 9. April mit der e-Card in Apotheken erhältlich – zu warten ist noch auf einen Bundesratsbeschluss, der erst am 7. April erfolgen wird. Durchgeführt werden können die Antigentests über die Kärntner Selbsttest-Plattform „Alles testet“. Dann sind sie als Zugangsbestätigung anerkannt.
  • „Bei den PCR-Tests werden wir in Kärnten nicht nur eine Möglichkeit, sondern zwei Möglichkeiten anbieten: So können PCR-Tests jedenfalls über die Schiene „Kärnten gurgelt“ gemacht werden (Abgabe in Spar-Filialen oder Apotheken).
  • Wir werden PCR-Tests aber auch weiterhin in Apotheken erlauben. Damit können wir Menschen, die nicht so technikaffin sind, die Gelegenheit geben, unkompliziert einen PCR-Test zu machen – flächendeckend, hochwertig, niederschwellig“, betont Prettner. Die PCR-Tests werden also ohne Zeitverzögerung nahtlos in den Apotheken weitergeführt. „Ich danke der Apothekerkammer für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit.“

Eine Liste der Apotheken, die gratis PCR- und Antigen-Tests anbieten, finden Sie unter: https://www.apothekerkammer.at/aktuelles/pcr-liste

  • Bekanntlich wurden sieben Personengruppen definiert, für die die Tests auch ab dem 1. April unbegrenzt bleiben: Besucher, Bewohner, Mitarbeiter und externe Dienstnehmer von Alten- und Pflegeheimen; Behindertenwesen; Kuranstalten; Krankenanstalten; Mobile Dienste; elementarpädagogische Einrichtungen; Rettungsorganisationen, Flüchtlingshilfe. „Diese Ausnahmen sind berechtigt und dringend notwendig“, sagt die Gesundheitsreferentin, die noch eine weitere Gruppe in die Ausnahmen hineinreklamieren möchte – nämlich jene der Kinder- und Jugendhilfe. „Wir werden diesen Personen in Kärnten die Möglichkeit bieten, sich über unsere Testplattform als „Ausnahme“ zu registrieren. Man klickt ein Kästchen an und registriert sich damit als z.B. regelmäßiger Besucher in Pflegeheimen oder für einen Spitalsbesuch etc. dann sind Tests in unbegrenzter Menge weiterhin erlaubt“, sagt Prettner.